Home |Sitemap |Impressum |Copyright |Mail an Webmaster |Veranstaltungs-Newsletter |Barrierefreiheit
Home > Wirtschaft, Weinbau u.a. > Versorgungsbetriebe
Bei Kindern im Kindergartenalter oder im schulpflichtigen Alter ist eine Namensänderung der Eltern und gegebenenfalls auch der Kinder formlos der jeweiligen Institution (Kindergarten/Schule/Hort) mitzuteilen.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Kinderbetreuung" und "Schule" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Gemeindeblatt 02/2024Mehr...
• Gemeindeblatt-Archiv
| A| A
Sommer Cafe (Jause)
Jun| AugJul