Home |Sitemap |Impressum |Copyright |Mail an Webmaster |Veranstaltungs-Newsletter |Barrierefreiheit
Home > Kunst, Kultur & Kultus > Kirchen & Kapellen
Ein Kredit wird von der Kreditgeberin/dem Kreditgeber nur dann vergeben, wenn sie/er annehmen kann, dass das verborgte Geld auch wieder zurückgezahlt wird. Je nach Art und Höhe des Kredites und der Bonität der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers kommen dabei verschiedene Sicherungsmittel in Betracht. Sämtliche Vereinbarungen bezüglich der Kreditsicherheiten müssen im Kreditvertrag festgehalten werden. Die Kreditgeberin/der Kreditgeber ist auch berechtigt, mehrere Sicherheiten in Kombination zu fordern.
Je besser die Sicherheiten sind, die die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer bieten kann, desto günstiger sind in der Regel die Kreditkonditionen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Gemeindeblatt 02/2024Mehr...
• Gemeindeblatt-Archiv
| A| A
Markt der Erde - SOMMER am Tisch
Jun| AugJul