Home |Sitemap |Impressum |Copyright |Mail an Webmaster |Veranstaltungs-Newsletter |Barrierefreiheit
Home > Gemeinde & Bürgerservice > Bürgerservice > Gebühren & Abgaben
Die Kanalbenützungsgebühr wird zur Deckung der Betriebs- und Instandhaltungskosten der Kanalisationsanlage und zur teilweisen Deckung der Errichtungskosten eingehoben. Die Höhe des Beitragssatzes wird vom Gemeinderat verordnet. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus der Multiplikation der Berechnungsfläche des Anschlussobjektes (Aufnahmeblätter liegen am Gemeindeamt auf) mit dem Beitragssatz. Die gesetzliche Umsatzsteuer (10%) ist hinzuzurechnen. Die Kanalbenützungsgebühren werden am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. zu je einem Viertel ihres Jahresbeitrages fällig.
Gemeindeblatt 01/2024Mehr...
• Gemeindeblatt-Archiv
| A| A
Weinblütenwanderung 2024
Apr| JunMai